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Informationen vom Landesverband Nordrhein

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Rettungsfähigkeit für Lehrer - "Sicherheitsförderung im Schulsport"

Auf Grund des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" wurde eine neue Regelung zwischen dem Kultusministerium NRW und den Schwimm- Sporttreibenden Verbänden vereinbart.

Die Teilnahmegebühr ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60€ pro Teilnehmer. Mit dieser Gebühr sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten.

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Betreuer/Innen in Kindertagesstätten bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an. 

Die Gruppengröße beträgt max. 10 Lehrkräfte/ Personen je qualifizierten Ausbilder.

Der Stundenumfang beträgt 6 Einheiten je 45 Minuten (3 Zeiteinheiten Theorie, 3 Zeiteinheiten im Wasser). Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.

 


 

Sicherheit im Schulsport

Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales in NRW

Das Ministerium für Inneres und Kommunales gibt einen Sicherheitserlass heraus, in dem die Aufsicht für den Schwimmunterricht aller Schulformen und den Offenen Ganz tag geregelt werden wird. Vorbehaltlich letzter Änderungen an den Entwürfen wird nach derzeitigem Stand Folgendes gelten:

Das für die Schwimmaufsicht eingesetzte Personal muss regelmäßig seine Rettungsfähigkeit nachweisen, spätestens alle 4 Jahre nach dem letzten Nachweis. Im Erlass wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis z.B. bei der DLRG erworben werden kann.

Damit die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ein Rettungsschwimmkurs über 12 Unterrichtseinheiten.
  2. Ein vereinfachter Nachweis. Die Kursgebühren und die Bescheinigung dafür sind landeseinheitlich, d.h. Sie bekommen bei jeder Ortsgruppe in NRW die gleiche Leistung für das gleiche Geld. Der dazu notwendige Kurs muss laut Erlass 6 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfassen und abhängig von den in der späteren Praxis vorliegenden Gegebenheiten folgende Themen beinhalten: 

Kleine Rettungsfähigkeit

Sie muss bei Schwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m nachgewiesen werden:

  • Voraussetzung zu Kursbeginn ist der Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (für Erwachsene, nicht das Jugendschwimmabzeichen).
  • Heraufholen eines 5 kg schweren Gegenstandes von der tiefsten Stelle des Schwimmbeckens und das Ablegen auf dem Beckenrand.
  • Eine Person im Wasser schleppen (etwa gleich schwer wie man selbst).
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.

Große Rettungsfähigkeit

Sie muss bei einem vorhandenen Schwimmbecken mit größerer Wassertiefe als 1,35 m nachgewiesen werden, auch wenn das Becken in dem der Unterricht stattfindet eine geringere Tiefe hat. Entscheidend ist das Vorhandensein einer größeren Wassertiefe in der Sportstätte, in dem der Unterricht oder die Betreuung stattfindet. Es müssen folgende Dinge nachgewiesen werden:

  • Voraussetzung zu Kursbeginn ist der Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (für Erwachsene, nicht das Jugendschwimmabzeichen).
  • Von der Wasseroberfläche schwimmend ist ein 5 kg schwerer Gegenstand vom Beckenboden aus einer Tiefe zwischen zwei und drei Metern herauszuholen und zum Beckenrand zu bringen.
  • 10 m weit unter der Wasseroberfläche tauchen. Dabei muss der gesamte Körper die vollständige Distanz unter Wasser sein.
  • Vermeidung von einer Umklammerung durch in Gefahr geratene Personen oder das Lösen aus einer solchen Umklammerung.
  • Einen etwa gleich schweren Menschen mit Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen.

 

Bei Interesse melden Sie sich im Schwimmbad oder Sie nutzen unser Online Formular [Klick].

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